Weitere Bemerkungen
Der Aktionszins gilt nur für Privatvermögen und Gelder, die bislang nicht auf Konten oder Depots der Deutsche Bank Gruppe (Deutsche Bank, Postbank, norisbank, BHW Bausparkasse, DWS) angelegt waren.
Absicherung des Anlagebetrages
Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken - EdB (www.edb-banken.de).
Zusätzlich besteht eine erweiterte Absicherung bis maximal 5 Millionen Euro durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken – BdB (www.bdb.de).