Absicherung des Anlagebetrages
Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken - EdB (www.edb-banken.de).
Zusätzlich besteht eine erweiterte Absicherung bis maximal 5 Millionen Euro durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken – BdB (www.bdb.de).