Auszeichnungen der FMH-Finanzberatung sind ein klares Zeichen für nachweisliche Anbieterqualität. Sie basieren auf unabhängiger Datenauswertung und sind ausschließlich für einen kurzen Zeitraum gültig. Auf die folgenden Auszeichnungen des Anbieters ist Verlass – sie sind aktuell und FMH-geprüft.
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Auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist in jedem Fall noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent zu bezahlen. Ergibt zusammen 26,375 Prozent.
Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss in Bayern und Baden-Württemberg auf die 25 Prozent noch zusätzlich 8 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug abgegolten.) Ergibt zusammen inkl. Solizuschlag 27,817 Prozent.
Wer im übrigen Bundesgebiet kirchensteuerpflichtig ist, muss 9 Prozent Kirchensteuer bezahlen. (Der Kirchensteueranteil kann um 25 Prozent pauschal reduziert werden, damit ist der sonst mögliche Sonderausgabenabzug abgegolten.) Zu zahlende Steuer dann insgesamt 27,993 Prozent.
Die Summe der Zinsen bezieht sich auf den ausgewählten Berechnungszeitraum und es sind sowohl die jeweiligen Zinsgutschriften und auch ein eventueller Wechsel von Neu- in Bestandskunde berücksichtigt.
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Zeigt nur klassische Tagesgeldkonten mit direkter Verzinsung und gesetzlicher Einlagensicherung. Angebote wie Geldmarktfonds, verzinste Brokerkonten oder Kreditkartenkonten werden ausgeblendet.